Falschberatung ermöglicht Schadensersatz bei Fremdwährungskrediten.
Banken und Kreditinstitute haben Anlegern in den letzten Jahren mehr und mehr Darlehen als Fremdwährungskredit in Schweizer Franken angeboten. Das Verkaufsargument war ein vergleichsweise niedriger Zins der zum Teil über 3% unter den Angeboten von Krediten in EURO lag. Dieses Ersparnis sah zunächst sehr lukrativ aus und machte oft erst eine Finanzierung des Eigenheimes möglich.
Das immanenten Risiko von Immobilienkredite hat sich nun mit dem Absturzes des EURO gegenüber dem Schweizer Franken realisiert. Kursverluste von über 40% innerhalb von wenigen Jahren können für viele Kreditnehmer erhebliche finanzielle Folgen haben.
Durch den geringeren Wechselkurs des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt der Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens geleistet werden muss. Anstelle von z.B. EURO 500.000,00 Verbindlichkeiten müssen nun EURO 700.000,00 an die Bank oder Sparkasse zurückbezahlt werden. Für viele Darlehensnehmer kann dies als Folge der Falschberatung den finanziellen Ruin bedeuten.
Der Fremdwährungskredit und seine möglichen Folgen bei Falschberatung
In den Fällen in denen ein Nachbesserungsrecht der Bank beim Fremdwährungskredit – in Form sogenannter Schwellenklauseln – für den Fall, dass die Verbindlichkeit in Form des Darlehens den Wert der als Besicherung verwendeten Immobilie übersteigt, festgeschrieben wurde, kann das Institut weitere Sicherheiten verlangen. Können keine Sicherheiten vom Darlehensnehmer angeboten werden, kann dies eine Kündigung des Vertrages durch die Bank zur Folge haben. Als nächster Schritt droht dann die Zwangsversteigerung des Eigenheimes.
Sollten Sie als Darlehensnehmer die Finanzierung mit einem Aktienfond, einem zusätzlichen Swap oder einer Lebensversicherung gekoppelt haben, sind oft zusätzliche Verluste vorprogrammiert.
Bei Darlehen die kurfristig auslaufen, verlängern einige Banken die Finanzierung nicht weiter, obwohl bei Vertragsschluss mehr oder weniger zugesagt wurde, dass die Finanzierung komplett begleitet wird. Diese Mitteilung kommt für die Kunden nicht nur überraschend, sondern trifft sie auch zu einem unglücklichen Zeitpunkt. Der Wert der Immobilie bemisst sich weiterhin in EURO, die Verbindlichkeiten müssen aber in Schweizer Franken bezahlt werden.
In anderen Fällen werden Kunden aufgrund der Wechselkursveränderungen nach einer Risikoüberprüfung aufgefordert, bei laufenden Verträgen Eigenkapital nachzuschießen. Erfüllt ein Kunde seine Nachschusspflicht bei einem Fremdwährungskredit nicht, wird von einigen Banken eine Kurssicherung zu Lasten des Darlehensnehmers vorgenommen. So kann ein Währungsswap als eine "Versicherung" gegen zukünftige Währungsschwankungen abgeschlossen werden. Dessen Kosten trägt natürlich der Kunde.
Falschberatung bei Immobilienkrediten in Schweizer Franken
Von der Deutschen Bundesbank erhobene Zahlen zeigen, dass deutsch Immobilenbesitzer aktuell Hypothekendarlehen in Form eines Fremdwährungskredits im Volumen von zwei Milliarden Euro in Schweizer Franken geliehen haben. Bank- und Finanzierungsberater, haben in vielen dieser Fälle bei der Beratung die eigene Provisionszahlung und weniger die Risiken für die Anleger im Auge gehabt.
In solchen Fällen stehen Darlehensnehmern Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen und Falschberatung im Rahmen der Kreditberatung zu. Auch wenn Kreditverträge eine Risikobelehrung enthalten, entspricht diese nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem sind Bankberater verpflichtet, auf die finanziellen Risiken direkt hinzuweisen. Entscheident ist der tatsächliche Ablauf und Inhalt des Beratungsgespräches.
Betroffenen Kunden kann nur empfohlen werden, rechtlichen Rat einzuholen und alle Möglichkeiten prüfen zu lassen, um den entstandenen Schaden begrenzen zu können.
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