Rechte von Bankkunden gestärkt – Durch eine Entscheidung des Bundesgerichts wurden die Aufklärungspflichten von Banken bei Zertifikaten erweitert.
Bankkunden und Inhaber von Lehman-Garantiezertifikaten hatten ihr Kreditinstitut auf Schadenersatz verklagt. Es wurde festgestellt, dass diese im Rahmen der Beratung nicht über Sonderkündigungsrechte des Emittenten aufgeklärt habe. Bei Garantiezertifikaten müssen Bankkunden aber über ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten informiert werden.
In vielen bisherigen Fällen bezüglich Verlusten aus Anlagezertifikaten der insolventen Lehman-Bank wurde gegen die Interessen von Anlegern entschieden. Das Blatt hat sich nun gewendet.
Gemäß BGH stehen einem Bankkunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu, wenn die Bank den Kunden nicht zutreffend über Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt. Insbesondere trifft dies zu, wenn sie ihn nicht darüber informiert, dass es infolge des Sonderkündigungsrechts der Emittentin zu einer vorzeitigen Rückzahlung mit einem Kapitalverlust kommen kann. Die Bank müsse darüber aufklären, weil in dem verhandelten Fall durch die Betonung des 100%igen Kapitalschutzes am Laufzeitende der Zertifikate der Eindruck erweckt worden sei, die Emittentin sei in jedem Fall verpflichtet, das eingesetzte Kapital in vollem Umfang zurückzuzahlen und ein Risiko bestehe lediglich hinsichtlich der Verzinsung.
Rechte von Bankkunden bei Lehman-Zertifikaten durch BGH gestärkt
Die als Kündigungsgründe der Emittentin genannten Ereignisse einer Fusion, einer Übernahme, einer Hedging-Störung oder eines Delistings eines der Basiswerte seien nicht von vornherein völlig unwahrscheinlich. Dem Bankkunden würde im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen erheblichen finanziellen Schaden entstehen.
Die Bankkundenwürden im Falle einer Kündigung der Emittentin wirtschaftlich auch erheblich schlechter gestellt, da der versprochene Kapitalschutz gegenüber den Bankkunden entfalle und der kostenbereinigte Rückzahlungswert unterhalb des Nennbetrages liegen und sogar Null betragen könne.
Der in den für verschiedene Anlageprodukte geltenden "Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren" enthaltene Hinweis auf das Kündigungsrecht der Emittentin, sei nicht ausreichend gewesen. Bei den streitgegenständlichen Zertifikaten sei durch die Betonung des 100%igen Kapitalschutzes der Eindruck erweckt worden, die Emittentin müsse das eingesetzte Kapital auf jeden Fall in voller Höhe zurückzahlen.
Die oft angeboten Lehman-Zertifikate wurden von Banken in vielen Fällen als risikolose Geldanlagen gegenüber Bankkunden dargestellt. Die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers hatte bei vielen Anlegern zu enormen Verlusten geführt. Wie nun das BGH-Urteil bestätigt, lag es in einigen Fällen an einer Falschberatung durch Banken, die Ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt haben.
Urteile des BGH – Aktenzeichen XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13 – Pressemitteilung
Der Beitrag Bankkunden im Recht – unvollständige Aufklärung über Ausfallrisiko von Zertifikaten führt zu Schadensersatzansprüchen erschien zuerst auf Rechtsanwalt Herfurtner.